Deutschland: gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter – Fernlehrangebote nutzen
Der Bundestag beschloss die Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren für Wohnimmobilienverwalter und Makler: Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen einen Nachweis über ihre Qualifikation ablegen – auch vor dem Hintergrund der hohen Vermögenswerte, mit denen sie umgehen, und der gestiegenen Beliebtheit von Immobilien als Altersvorsorge und Geldanlage. Das beschloss der Bundestag[1] am Donnerstag, 22. Juni…