Österreich: Bezeichnung „Befähigte/Befähigter“ (Bef.) nach erfolgreich absolvierter Befähigungsprüfung?
Jüngst erreicht mich folgende Frage: Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Stieger! Ich wurde durch Zufall auf Ihren Blog aufmerksam. Ich habe zwei Befähigungsprüfungen abgelegt (Immobilienmakler, Immobilienverwalter) und bin Einzelunternehmer, mir ist daher die Bezeichnung „staatlich anerkannt“ möglich. Sie schreiben, dass man gegebenfalls den Zusatz „Bef.“ verwenden könnte. Darf ich vor meinem Namen als Unternehmer z.B. Bef. N.…