Die Rückgabe einer Wohnung

Zustand bei Rückstellung Nach dem Gesetz gilt für alle Bestandverhältnisse, dass die Wohnung in dem Zustand zurückzustellen ist, wie sie übernommen wurde (§ 1109 ABGB). Wann ein solcher „gleicher“ Rückstellungszustand vorliegt, orientiert sich an der Verkehrsauffassung. Der Mieter hat nicht für die gewöhnliche Abnützung, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entsteht, aufzukommen; ebenso wenig für Schäden,…