Die unterschätzte Weiterbildung: „Akademische Experten“ (associate degrees)

In Österreich wird die akademische Weiterbildung in Form von Universitätslehrgängen (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG)[1] Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG)[2] oder Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, HG)[3] angeboten. Dabei gibt es zwei wesentliche Formate: die Masterlehrgänge der Weiterbildung und akademische Expertenlehrgänge Während die Masterlehrgänge der Weiterbildung…

Deutschland: gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter – Fernlehrangebote nutzen

Der Bundestag beschloss die Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren für Wohnimmobilienverwalter und Makler: Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen einen Nachweis über ihre Qualifikation ablegen – auch vor dem Hintergrund der hohen Vermögenswerte, mit denen sie umgehen, und der gestiegenen Beliebtheit von Immobilien als Altersvorsorge und Geldanlage. Das beschloss der Bundestag[1] am Donnerstag, 22. Juni…