AK-Bildungsbonus – gut in der Idee – grob ungerecht in der Umsetzung
Mitglieder der Arbeiterkammer (AK) erhalten durch ihre Interessenvertretung – in Österreich sind alle Arbeitnehmer Pflichtmitglieder[1] der Arbeiterkammer – unter anderem auch Bildungsförderungen. Eine der AK-Bildungsförderungen ist der AK-Bildungsbonus. Die neun Bundesländer-AK fördern unter diesem Titel recht unterschiedlich aber in der Regel einen Teil der Kurskosten (mehrheitlich 40 – 50 %) bis zu einer maximalen Grenze…