Legen Sie sich einen MBA-Lehrgang der ASAS AG unter den Weihnachtsbaum und nutzen Sie gleich auch noch die steuerliche Absetzbarkeit dieser Bildungsmaßnahme im Rahmen Ihrer Werbungskosten 2014!
Die ASAS AG kommt Ihnen hier gerne entgegen und stellt Ihnen jenen Teil der Studiengebühren 2014 noch in Rechnung, den Sie optimal steuerlich nutzen können.
Welche Bildungskosten sind konkret als Werbungskosten absetzbar?
Absetzbar sind insbesondere:
· Die Studiengebühren (Kursbeitrag)
· Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
· Kosten für „Arbeitsmittel“ (zB anteilige PC-Kosten) – wichtig bei unserem Fernstudium!
· Fahrtkosten, allenfalls Tagesgelder, Nächtigungskosten
Zu welchem Zeitpunkt und bei welchen Einkünften sind Bildungskosten absetzbar?
Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind wie alle Werbungskosten in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden.
Fortbildungskosten und Ausbildungskosten sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten geltend zu machen.
Das ASAS AG MBA-Fernstudium Programm: http://asas.ag/weiterbildung/mba-fernstudium.html
Informationen zu Förderung und Finanzierung des Fernstudiums:
Auf unserer „Förderung- und Finanzierung“-Seite finden Sie alle relevanten Informationen bzgl. der Förderung, Finanzierung sowie der steuerlichen Absetzbarkeit Ihres (MBA) Fernstudiums.
Infos zu Förderung, Finanzierung- und Absetzbarkeit http://asas.ag/weiterbildung/foerderung-und-finanzierung-des-fernstudiums.html
http://asas.ag/news/mba-fernstudium-das-perfekte-weihnachtsgeschenk.html