Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der ZEIT Verlag schreiben gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung aus:
Preis für gesellschaftliches Engagement „Hochschulen mittendrin“
Hochschulen konzentrieren sich in ihrem Kern auf Lehre und Forschung.
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erwarten inzwischen aber fast selbstverständlich von den Hochschulen auch Angebote der Weiterbildung, der Gründungsförderung und des Wissenstransfers.
Darüber hinaus sind Hochschulen wichtige Entwicklungsfaktoren als große regionale Arbeitgeberinnen, Ausbildungsbetrieb und Start-up- Inkubatoren.
Mit der stetig wachsenden Bedeutung von Wissenschaft für verschiedenste Bereiche der Gesellschaft sind zahlreiche neue Aufgaben für die Hochschulen, entstanden die u. a. auch Niederschlag in den Hochschulgesetzen finden. Viele Hochschulen suchen zudem den direkten Dialog mit verschiedenen Gruppen der Gesellschaft – zur Festigung einer Vertrauensbasis, die essenziell für die Wissenschaftsfreiheit ist.
Der Preis für gesellschaftliches Engagement „Hochschulen mittendrin“ nimmt diese besonderen Herausforderungen in den Fokus.
Ausgezeichnet werden Aktivitäten von und aus Hochschulen, die besonders positiv und sichtbar in die Gesellschaft wirken und somit beispielhaft sein können.
Das können soziale, zivilgesellschaftliche, künstlerische und ggf. auch wirtschaftliche und politische Maßnahmen sein, die insbesondere auch nicht- wissenschaftliche und wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren.
Die Projekte können von Hochschulleitung, Verwaltung, Fakultäten/Fachbereichen oder einzelnen Hochschulmitgliedern entwickelt, angestoßen und umgesetzt worden sein. Die Mitwirkung durch die Kommunikationsverantwortlichen der Hochschule ist dabei zentral und soll ausdrücklich mit gewürdigt werden.
Die eingereichten Aktivitäten sollen in engem Zusammenhang mit dem Profil von Hochschulen stehen und ihr gesellschaftliches Engagement als Institution sichtbar machen.
Das von der Robert Bosch Stiftung gestiftete Preisgeld beträgt 25.000 Euro. Teilnahmeberechtigt sind alle staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.
Einreichungsfrist für die Interessenbekundung (optional): 10. Juni 2021
Frist für die nach Aufforderung einzureichende Voll-Bewerbung: 8. Juli 2021
Die Bekanntgabe der Preisträger und die Verleihung finden am Vorabend der HRK-Mitgliederversammlung am 15. November 2021 voraussichtlich in Stuttgart statt.
Bei Fragen zur Ausschreibung melden Sie sich gern bei Ralf Kellershohn, stellvertretender Pressesprecher der HRK, 030 / 206 292 27, kellershohnnospam-hrk.de
Teilnahmeberechtigt sind alle staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.
Die Teilnahme ist kostenlos. Bewerben können sich die Hochschulen durch ihre Hochschulleitungen. Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungen. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft eine von den Initiatoren berufene Jury, deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt sind. Die Hochschulen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsunterlagen an die Jury weitergeleitet werden und die Dokumentation ihres Wettbewerbsbeitrags in den Medien, insbesondere im Internet, veröffentlicht werden darf.
Mit der Bewerbung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einbettung und Zielrichtung
In die Bewertung wird einfließen, wie sich die eingereichten Aktivitäten in das Selbstverständnis der Hochschule einordnen, aus welchen Überlegungen heraus die Aktivität entwickelt wurde und wie die adressierten Stakeholder einbezogen wurden.
Wirksamkeit und Kommunikation
Bewertet wird u. a., wie sich die Hochschule mit der Wirksamkeit ihres Vorhabens vor Beginn, während und ggf. nach Beendigung der Aktivität auseinandergesetzt hat und welche Rolle dabei die institutionelle Hochschulkommunikation dabei eingenommen hat.
Beispielcharakter und Nachhaltigkeit
Bewertet wird auch, ob die vorgestellten Aktivitäten bei der Ideenfindung, Konzeptentwicklung bzw. Durchführung nachhaltige und beispielgebende Elemente für die eigene sowie für andere Hochschulen enthält.
Interessenbekundung (optional): Einzureichende Unterlagen (Frist: 10. Juni)
Die Ausschreibung ist ganz bewusst sehr breit und allgemein formuliert, um möglichst keine spannenden Aktivitäten auszuschließen. Andererseits besteht dadurch möglicherweise die Gefahr, dass sich Hochschulen mit Projekten bewerben, die aus Sicht der Jury nicht so gut geeignet sind.
Um den Hochschulen in solchen Fällen den Aufwand einer umfangreichen Bewerbung zu ersparen, erfolgt das Bewerbungsverfahren zweistufig. Die Interessenbekundung ist jedoch nicht verpflichtend – es kann auch direkt eine Vollbewerbung abgeben werden.
Für die Interessensbekundung abzugeben sind (Frist 10. Juni, 23:59 Uhr MESZ):
eine Kurzbeschreibung (max. eine DinA4-Seite) zum Thema und Inhalt der Aktivität sowie zum Stand der Umsetzung. Genannt werden sollten auch die Initator*innen der Idee sowie die Kontaktperson für die Benachrichtigung zum weiteren Verfahren.
Im Laufe des 18. Juni erhalten alle Hochschulen, die eine Interessenbekundung eingereicht haben, eine Benachrichtigung, ob sie zu einer Bewerbung aufgefordert werden oder nicht. Von einer Begründung für eine Nichtaufforderung wird abgesehen.
Vollbewerbung: Einzureichende Unterlagen (Frist: 8. Juli)
Für die Bewerbung abzugeben sind (Frist, 8. Juli 2021, 23:59 Uhr MESZ):
1. Ausgefülltes Bewerbungsformular (Download) – bitte unterschreiben & einscannen
2. Kurzprofil der Hochschule (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Beschreibung der preisbezogenen Aktivitäten und ihrer Umsetzung (max. 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Darin sollten Aussagen zu folgenden Punkten enthalten sein:
- Welche Ziele wurden für die Aktivitäten formuliert?
- Welche Stakeholder werden damit angesprochen?
- In welchem Zeitrahmen wurden die beschriebenen Aktivitäten konzipiert und umgesetzt?
- Welche Einrichtungen bzw. Personen waren in Konzeptentwicklung und Umsetzung organisatorisch eingebunden?
- Welche Erfolgskriterien wurden an die Realisierung der Aktivitäten angelegt bzw. welche Wirkungen gemessen?
- Wie ordnet sich die Aktivität in andere ähnlich gelagerte Initiativen der Hochschule ein?
- Wie ordnet sich die Aktivität in die strategische Gesamtausrichtung der Hochschule ein?
3. Belege und Beispiele (Linksammlung bzw. Anhang)
Die Unterlagen sind in der oben vorgegebenen Reihenfolge zu bezeichnen und als elektronische Datei an pressenospam-hrk.de einzureichen.
Die Datei sollte eine Gesamtgröße von 8 MB nicht überschreiten.