Die Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs – VDRÖ – legt die Broschüre „Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger – Unbekannte Wesen“ in mittlerweile vierter Auflage vor, um den für das Rechtsleben so wichtigen Beruf näher vorzustellen und auch bekannter zu machen.
Die informative Broschüre
- befasst sich mit der Entstehungsgeschichte der Rechtspflege in Österreich, stellt das Berufsbild und die Ausbildung sowie die Zuständigkeiten und Arbeitsgebiete vor … wussten Sie z.B., dass bei bestimmten Bezirksgerichten ein Schiffsregister geführt wird? …..
- wird auf Berufsinformationsmessen und an alle österreichischen Handelsakademien verteilt,
- steht auch zum Download auf der Webpage des VDRÖ bereit.
Dazu auch: Rechtspfleger? Gibt es auch Linkspfleger? Rechtspfleger – die unbekannten ExpertInnen
Anmerkungen, Kritik und Diskussionsbeiträge bitte einfach per Mail an martin.stieger@liwest.at
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
Rechtspfleger:
Allgemeines
Diplomrechtspfleger*innen sind in Österreich eine unverzichtbare Säule der Gerichtsbarkeit. Bereits mehr als drei Viertel aller Entscheidungen bei Österreichs Bezirksgerichten werden von Diplomrechtspfleger*innen getroffen.
Diplomrechtspfleger*innen sind besonders ausgebildete und geprüfte Gerichtsbedienstete, denen zur Entlastung der Richter*innen aufgrund des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes die Erledigung bestimmter Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz überlassen wird. Sie sind an die Weisungen der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richterin bzw. des Richters gebunden; diese können sich auch jederzeit die Erledigung der Rechtssache vorbehalten oder diese an sich ziehen. Diplomrechtspfleger*innen können nur Beschlüsse fällen. Dem dagegen erhobenen Rekurs kann die bzw. der Richter*in selbst stattgeben; darüber hinaus besteht das Rechtsmittel der Vorstellung an die bzw. den Richter*in.
Aufgabenbereiche
Der Wirkungsbereich der Diplomrechtspfleger*innen umfasst unter anderem das Mahnverfahren, die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit von richterlichen Entscheidungen in eigenen Arbeitsgebiet, die Entscheidung über Verfahrenshilfeanträge im Rechtspflegerverfahren und die Vornahme von Amtshandlungen aufgrund eines Rechtshilfeersuchens eines inländischen Gerichts oder einer inländischen Behörde.
Besonders umfangreich ist die Tätigkeit der Diplomrechtspfleger*innen im Exekutionsverfahren und im Privatkonkurs. Dazu kommt die Führung von Grundbuch und Firmenbuch. Weitere Tätigkeitsbereiche liegen im Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren (Außerstreitsachen).
Die Bestellung zur bzw. zum Diplomrechtspfleger*in kann für eines oder mehrere dieser Arbeitsgebiete erfolgen. Jedes dieser Arbeitsgebiete erfordert eine gesonderte Ausbildung und eine gesonderte Bestellung für die Diplomrechtspflege auf diesem Gebiet.
Ausbildung
Zur Ausbildung als Diplomrechtspfleger*innen werden nur Gerichtsbedienstete zugelassen, die die Matura oder eine Beamtenaufstiegsprüfung abgelegt, zwei Jahre lang in einer Gerichtskanzlei gearbeitet und die Gerichtskanzleiprüfung sowie die Fachdienstprüfung absolviert haben. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst die Tätigkeit bei Gericht mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet, die Teilnahme an einem Grund- und einem Arbeitsgebietslehrgang und die positive Ablegung einer Prüfung auf diesen Gebieten. Nach der bestandenen Rechtspflegerprüfung erhalten die Rechtspflegeranwärter*innen von der Bundesministerin bzw. vom Bundesminister für Justiz ein Diplom.