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Erwachsenenbildung im Bereich der Gesundheit ist die Haupttätigkeit der Organisation
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Der/die LeiterIn oder zumindest ein/e MitarbeiterIn der Einrichtung muss 2 Jahre Berufspraxis in einer EB-Einrichtung und/oder eine pädagogische Ausbildung bzw. Berufsausbildung mit pädagogischer Zusatzqualifikation nachweisen.
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Es werden nur eingetragene bzw. protokollierte Unternehmen bzw. Vereine zugelassen.
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Das Unternehmen/ der Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindesten zwei Wirtschafts- bzw. Kalenderjahren Erwachsenenbildungs-/ Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben.
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Die Geschäftsbedingungen der Organisation müssen öffentlich transparent bzw. allgemein zugänglich sein.
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Die Bildungsangebote stehen in keinem Zusammenhang mit Produktschulungen.
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Die Bildungsveranstaltungen sind für alle InteressentInnen frei zugänglich und die Lehrgangs- bzw. Schulungsgebühren nachvollziehbar.
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Die Bildungsangebote werden öffentlich in einem selbständigen Programm regelmäßig angeboten
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Die Bildungsangebote sind vielfältig, d.h. es werden zumindest drei unterschiedliche Kurstypen im Wirtschaftsjahr/ Kalenderjahr angeboten.
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Die Bildungseinrichtung muss ein qualitätssicherndes System nachweisen.
Das Gütesiegel wird dann auf 5 Jahre verliehen und kann natürlich immer wieder um 5 Jahre verlängert werden.
Es sind lediglich EUR 90,– als einmaliger Kostenbeitrag zu bezahlen und dann nach fünf Jahren wieder.