In den 39 Ländern, die zurzeit am Europäischen Qualifikationsrahmen kooperieren[1], wurden bislang insgesamt 43 NQR eingeführt.
Auf voll einsatzfähige Qualifikationsrahmen können 17 Länder verweisen:
- Belgien,
- die Tschechische Republik (mit einem Teil- Qualifikationsrahmen für die Berufsbildung),
- Dänemark,
- Estland,
- Frankreich,
- Deutschland,
- Island,
- Irland,
- Litauen,
- Luxemburg,
- Malta,
- Norwegen,
- die Niederlande,
- Portugal,
- Schweden,
- die Schweiz und
- das Vereinigte Königreich.
Die nationalen Qualifikationsrahmen von sechs Ländern:
- Kroatien,
- Griechenland,
- Lettland,
- Montenegro,
- Slowakei und
- der Türkei)
sind noch in einem frühen operativen Stadium.
In diesen Ländern sind die anfängliche Planung und Verabschiedung abgeschlossen. Da die Rahmen zurzeit in die Praxis umgesetzt werden, sind ihre Vorteile und ihre Sichtbarkeit für Endnutzer noch begrenzt.
Sechs weitere Länder:
- Spanien,
- Ungarn,
- Österreich,
- Polen,
- Slowenien und
- Finnland
sind gerade im Prozess der förmlichen Verabschiedung ihrer Qualifikationsrahmen.
Sie haben die anfängliche technische und konzeptionelle Planung abgeschlossen und wenden sich der Implementierung zu, sobald das rechtliche und politische Mandat vorliegt.
Österreich, Polen und Slowenien haben die nötigen Rechtsvorschriften im Dezember 2015 und Januar 2016 erlassen; Ungarn und Spanien rechnen in den kommenden Monaten mit dem Abschluss der Verabschiedungsverfahren.
Am 26. Jänner 2016 hat der Ministerrat den „Nationalen Qualifikationsrahmen“ (NQR) beschlossen und damit österreichische berufliche Abschlüsse (wie den Lehrabschluss, die Meisterprüfung oder den HTL-Ing) leichter EU-weit vergleichbar gemacht.
Ziel des Nationalen Qualifikationsrahmens ist es ja, ein Übersetzungsinstrument zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus für alle Bereiche der Bildung in Österreich zu schaffen.
Die Erfassung und Einordnung der Qualifikationen (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenz) in acht Niveaus erfolgt lernergebnisorientiert und basiert auf Empfehlung des Parlaments und des Rates vom 23. April 2008[2] zur Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)[3].
Die NQR-Koordinierungsstelle[4] soll gewährleisten, dass bis 2018 alle Berufsabschlüsse eingestuft werden und auch non-formale Bildung Eingang in den Qualifikationsrahmen finden kann.
Die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen wird dadurch wesentlich erleichtert und so wird z.B. die Meisterprüfung dem akademischen Grad Bachelor künftig gleichwertig gehalten.
Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit!
Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse Meister und bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.
Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.
Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer “Gleichartigkeit” oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.
[1] Außer den 28 EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, Serbien, die Schweiz und die Türkei an dieser Kooperation
[2] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:111:0001:0007:DE:PDF
[3] https://ec.europa.eu/ploteus/sites/eac-eqf/files/brochexp_de.pdf
[4] http://www.lebenslanges-lernen.at/home/nationalagentur_lebenslanges_lernen/nqr_koordinierungsstelle/
EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen
https://www.youtube.com/watch?v=s8VreNJ3WZI&t=39s