Kochkurse und die EU – Lebensmittelinformationsverordnung
Ich würde mir sagen trauen, dass man beim Anbieten eines Kochkurses/work shops grundsätzlich nicht verpflichtet ist, über Allergene zu informieren. Allerdings gibt es eine grundsätzliche Informationspflicht für Lebensmittel (einschließlich Getränke), die für den Endverbraucher bestimmt sind. von Anbietern der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden. für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind. in Verkehrsunternehmen verabreicht werden, wenn…