Österreich: ab 01. Juli gilt das „Bestellerprinzip“, ein Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen

das Bestellerprinzip gilt für Wohnungsmietverträge es gilt ab 01. Juli 2023 für neu abgeschlossene Maklerverträge das Erstauftraggeberprinzip und nicht mehr das bis dato geltende Prinzip des Doppelmaklers (der für beide Vertragsteile tätig ist, also für Vermieter und Mieter) in der Regel erteilt der Vermieter diesen Erstauftrag und sohin trägt der Mieter keine Maklerkosten mehr im neuen § 17a…