Bachelor Professional und Master Professional in Deutschland (nichtakademische) Abschlussbezeichnungen nach absolvierten Fortbildungsstufen – in Österreich neue akademischen Grade
Deutschland: Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung vor. DQR Niveau 6 erlaubt die nichtakademische Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ (gem. § 53c) und DQR-Stufe 7 den „Master Professional“ (gem. § 53d). Österreich: Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden,…