Ein MBA ersetzt die Unternehmerprüfung
Die GewO regelt die Unternehmerprüfung im § 23: 1) Bei der Unternehmerprüfung hat der Prüfling die für die selbständige Gewerbeausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse nachzuweisen. Der Prüfungswerber hat die Wahl, ob er die Unternehmerprüfung als Prüfungsteil der jeweiligen Befähigungsprüfung oder als Einzelprüfung vor oder nach dieser Prüfung ablegen will. (2) Die Unternehmerprüfung entfällt, sofern…