Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung

Österreich: Man kann auch ohne Gewerbeschein selbständig (als neue/r Selbständige/r) tätig sein, beispielsweise als „Selbständige/r Trainer/in“ d.h. die Durchführung von  Lehrveranstaltungen Seminaren,  Unterricht,  Vorträgen,  Workshops und dergleichen  unterliegt der Gewerbeordnung nicht und es ist dabei unerheblich  ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind,  ob eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird. Im Unterricht können dabei auch aufgrund eines bereits…

Gewerbeschein für selbständige Trainer?

1. Selbständige Trainer benötigen keinen Gewerbeschein. Die GewO ist auf den Unterricht gem. § 2 GewO nicht anzuwenden. Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen und dgl. unterliegt also    n i c h t    der Gewerbeordnung. Ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene unterrichtet werden, ist dabei für die Qualifizierung als von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit…