Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung
Österreich: Man kann auch ohne Gewerbeschein selbständig (als neue/r Selbständige/r) tätig sein, beispielsweise als „Selbständige/r Trainer/in“ d.h. die Durchführung von Lehrveranstaltungen Seminaren, Unterricht, Vorträgen, Workshops und dergleichen unterliegt der Gewerbeordnung nicht und es ist dabei unerheblich ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind, ob eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird. Im Unterricht können dabei auch aufgrund eines bereits…