Die neue Gewerbeordnung stärkt die Unternehmensberater und bringt Klarheit ihrer Vertretungsbefugnisse
Die jüngst beschlossene[1] Novelle der Gewerbeordnung[2] bringt die dringend erforderliche Klarstellung und Erweiterung der Vertretungsbefugnisse für Unternehmensberater. Den Unternehmensberatern in Österreich steht nun das Recht der berufsmäßigen Parteienvertretung gegenüber Dritten (z.B. Kunden und Lieferanten) sowie gegenüber Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts zu. Ebenso dürfen die Unternehmensberatungen fortan schon bei der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und Betriebsübergabe beratend…