Was ist – und was darf – eigentlich ein Finanzberater?
Den „Finanzberater“ als gesetzlich definierte Berufsbezeichnung gibt es so nicht. Unter diesem Begriff werden Versicherungsmakler, Versicherungsagenten, Wertpapiervermittler oder gewerbliche Vermögensberater verstanden. Die Gewerbeordnung[1] kennt dazu im § 94 folgende reglementierte Gewerbe: Gewerbliche Vermögensberatung Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten) Wertpapiervermittler Auch Immobilientreuhänder könnte man als Finanzberater ansehen. Immobilienmakler sind gem. § 117 (2) Z…