Gewerberechtliches zum „selbständigen Trainer“
Als Referent zum Thema Berufsrecht werde ich immer wieder gefragt, wie denn das so sei mit einer Berufsausübung als selbständiger Trainer. Nun, wer sich als Trainer (Halten von Seminaren und/oder Vorträgen) selbständig machen will, unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 GewO ist die Ausübung eines „Unterrichts“ vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung…