Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe

Gesundheitsbezogene Berufe können – unselbständig und /oder – selbständig (mit und ohne Gewerbeschein) ausgeübt werden. Eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit eines neuen Selbstständigen oder einer neuen Selbstständigen[1] und einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung[2] ist oft nicht möglich. Die wichtigsten Merkmale einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung sind: persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin…