Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung

Österreich: Man kann auch ohne Gewerbeschein selbständig (als neue/r Selbständige/r) tätig sein, beispielsweise als „Selbständige/r Trainer/in“ d.h. die Durchführung von  Lehrveranstaltungen Seminaren,  Unterricht,  Vorträgen,  Workshops und dergleichen  unterliegt der Gewerbeordnung nicht und es ist dabei unerheblich  ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind,  ob eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird. Im Unterricht können dabei auch aufgrund eines bereits…

Äpfel sind Äpfel und Birnen sind Birnen, Äpfel sind keine Birnen und Ernährungstraining keine Ernährungsberatung

Der private TV-Sender PULS 4 TV GmbH & Co KG widmete sich dem Thema Ernährungstrainer-Ausbildung durch die Vitalakademie in leider journalistisch wenig sorgfältigen Art und Weise, kündigte den Beitrag sogar – strafrechtlich relevant – mit Betrug an. Journalistisch unausgewogen – die Vitalakademie konnte keine Stellungnahme zu den erhobenen Behauptungen abgeben – und inhaltlich falsch, wurden…

Mentaltraining – Berufsrechtliches

Die Berufsausübung als Mentaltrainer/-in[1] kann selbständig (es gibt keinen eigenen Gewerbeschein als „Mentaltrainer/-in“, daher überwiegend als Neue/r Selbständige/r) oder unselbständig erfolgen, die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und selbständiger Tätigkeit fällt dabei auf Grund der Besonderheiten der Branche oft besonders schwer. Unselbständige Tätigkeit bedeutet ein ASVG-pflichtversichertes Dienstverhältnis, eine „Trainertätigkeit“ im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit unterliegt dem GSVG.[2] Abgrenzungskriterium…

Ernährungstraining – Berufsrechtliches

Ernährungstrainer üben einen gesundheitsbezogenen (gewerblichen[1] oder neuen selbständigen) Beruf aus und haben das Ziel der nicht medizinischen Gesundheitsvorsorge, das Stärken des Wohlbefindens, das Fördern der Vitalität, des Körperbewusstseins und des positiven Körpergefühls, das Verbessern der sozialen Kontakte .. In Österreich gibt es die klare Trennung zwischen medizinischen Gesundheits– und gewerblichen Berufen. Medizinische Anwendungen fallen unter…

Fitnesstrainer: Berufsrechtliches

Fitnesstrainer üben einen gesundheitsbezogenen – allenfalls (gewerblichen)[1] – Beruf aus – meist arbeiten sie als Neue Selbständige – und haben das Ziel der nicht medizinischen Gesundheitsvorsorge, das Stärken des Wohlbefindens – von Geist und Körper das Fördern der Vitalität, des Körperbewusstseins und des positiven Körpergefühls, das Verbessern der sozialen Kontakte .. Die Berufsausübung kann selbständig…