Österreich: Fortbildungsverpflichtung für Rechtsanwälte – die neue Regelung gilt ab 01. 01. 2022

Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes[1], wurden wie folgt geändert: „§ 54. (1) Jeder Rechtsanwalt ist in Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gemäß § 10 Abs 6 RAO verpflichtet, seine zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse zu erhalten und zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. (2) Die Fortbildungsverpflichtung besteht im Umfang von mindestens 36 Stunden…