Österreich: Ministerrat hob die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer auf 55.000 Euro – diese und weitere steuerliche und bürokratische Erleichterungen …

Kleinunternehmer Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) wird von bisher 35.000 Euro netto (bzw. 42.000 brutto bei Normalsteuersatz von 20 %) auf 55.000 Euro brutto angehoben. Die neue erhöhte Grenze von 55.000 Euro soll zukünftig nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer (§ 17 Abs…