Ächten wir die unflätigen anonymen Netzattacken

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der elementaren Grundrechte in der Demokratie. Es ist im Artikel 10 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten[1] festgelegt. Was sich aber derzeit im Netz, in den Internet-Foren vor allem der Tages- und Wochenzeitungen abspielt ist der pure Wahnsinn. Ordinärste und primitivste Attacken auf die scheidende Landesrätin…