Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung

Österreich: Man kann auch ohne Gewerbeschein selbständig (als neue/r Selbständige/r) tätig sein, beispielsweise als „Selbständige/r Trainer/in“ d.h. die Durchführung von  Lehrveranstaltungen Seminaren,  Unterricht,  Vorträgen,  Workshops und dergleichen  unterliegt der Gewerbeordnung nicht und es ist dabei unerheblich  ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind,  ob eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird. Im Unterricht können dabei auch aufgrund eines bereits…