Gewerbeschein für selbständige Trainer?
1. Selbständige Trainer benötigen keinen Gewerbeschein. Die GewO ist auf den Unterricht gem. § 2 GewO nicht anzuwenden. Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen und dgl. unterliegt also n i c h t der Gewerbeordnung. Ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene unterrichtet werden, ist dabei für die Qualifizierung als von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit…