Berufsrechtliches zur Fußpflege: Fachinstitut für Fußpflege – Fachfußpflegerin – medizinische Fußpflegerin – podologischer Fußpfleger – welche Berufsbezeichnungen sind in Österreich möglich?

Darf sich ein/e gewerbliche/r Fußpfleger/in Fachfußpfleger/in Fachinstitut für Fußpflege Medizinische/r Fußpfleger/in Podologische/r Fußpfleger/in nennen? Kurze Antwort: Fachfußpfleger/in (ja) Fachinstitut für Fußpflege (ja) Medizinische/r Fußpfleger/in (nein) Podologische/r Fußpfleger/in (ja) Warum? In Österreich ist die Fußpflege gem. § 94 GewO ein reglementiertes Gewerbe, erfordert einen entsprechenden Befähigungsnachweis und gibt der/dem Gewerbetreibenden das Recht sich als Fachfußpfleger/in zu…

Ernährungstraining – Berufsrechtliches

Ernährungstrainer üben einen gesundheitsbezogenen (gewerblichen[1] oder neuen selbständigen) Beruf aus und haben das Ziel der nicht medizinischen Gesundheitsvorsorge, das Stärken des Wohlbefindens, das Fördern der Vitalität, des Körperbewusstseins und des positiven Körpergefühls, das Verbessern der sozialen Kontakte .. In Österreich gibt es die klare Trennung zwischen medizinischen Gesundheits– und gewerblichen Berufen. Medizinische Anwendungen fallen unter…