MediatorIn in Österreich – auch mit MBA – verkürzte Ausbildung für viele Berufe

In Österreich dürfen Mediatorinnen/Mediatoren selbständig arbeiten, wenn sie nach einer entsprechenden Ausbildung in die Liste der MediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz (BMfJ) eingetragen sind:  http://www.mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home Voraussetzungen für die Eintragung: Antrag an das Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7, 1070 Wien Mindestalter 28 Jahre fachliche Qualifikation Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung) Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro;…