Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz
Bildungskarenz – was ist das eigentlich? In Österreich ermöglicht es die „Bildungskarenz“, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen: Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart Auf Bildungskarenz besteht kein Rechtsanspruch. Die Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn man zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war.[1] Die Mindestdauer der Bildungskarenz…