Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?
Das österreichische Universitätsgesetz 2002[1] regelt im § 54 (4): Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. Im § 51. (2) Ziffer 12.: Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit…