Berufliche Fortbildung – unterschiedliche Regelungen – ein Ziel: das Wohl der Kunden bzw. Klienten
Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- eine Fortbildungsverpflichtung. Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden. Allgemein bekannt ist die Fortbildungsverpflichtungen der Ärzte (§ 49 AerzteG), schon weniger bekannt, dass auch Immobilienmaklern, Lebens- und Sozialberatern, Masseuren, Mediatoren und Supervisoren die berufliche Fortbildung (selbst) auferlegt oder gesetzlich verordnet…