Österreich – Berufsrecht: selbständige Tätigkeit als Trainer/in für Resilienz, Mentales, Burnout-Prophylaxe ….

Ich werde heute gefragt: Wien kann ich mich als Resilienztrainerin oder als Mentaltrainerin selbständig machen? Antwort: Selbständig machen kann man sich in einem solchen Bereich in der Regel auf zweierlei Art: – Selbständig mit Gewerbeschein (in diesem Falle wäre zu prüfen, ob es sich um ein freies oder rein reglementiertes Gewerbe handelt) oder – ohne Gewerbeschein als neue…

Nano-Degree „Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe“ nun online!

Testen Sie in diesem Kurs Ihr Wissen auch gleich selbst – Skriptum und Prüfung – EUR 29,– – online: https://campus.viennastudies.com/catalog Nano-Degree „Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe“: In Österreich gibt es die klare Trennung zwischen  – medizinischen Gesundheits- und  – gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen bzw. Tätigkeiten.  Medizinische Anwendungen fallen dabei unter die Kompetenz des Gesundheitsministeriums, gewerbliche Berufe…

Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe

Gesundheitsbezogene Berufe können – unselbständig und /oder – selbständig (mit und ohne Gewerbeschein) ausgeübt werden. Eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit eines neuen Selbstständigen oder einer neuen Selbstständigen[1] und einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung[2] ist oft nicht möglich. Die wichtigsten Merkmale einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung sind: persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin…

Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung

Österreich: Man kann auch ohne Gewerbeschein selbständig (als neue/r Selbständige/r) tätig sein, beispielsweise als „Selbständige/r Trainer/in“ d.h. die Durchführung von  Lehrveranstaltungen Seminaren,  Unterricht,  Vorträgen,  Workshops und dergleichen  unterliegt der Gewerbeordnung nicht und es ist dabei unerheblich  ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind,  ob eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird. Im Unterricht können dabei auch aufgrund eines bereits…

„Essen Sie zehn Äpfel am Tag“ ist keine Beratung sondern Blödsinn – zum Berufsrecht „Ernährungsberatung“ und „Ernährungstraining“

Die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ setzte sich in der Wochenendausgabe 15./16.September 2018 mit dem Artikel „Diätgurus im Klassenkampf“ einmal mehr mit der Frage der Ernährungsberatung auseinander. Der gemeinnützige (?) VEÖ Verband der Ernährungswissenschaftler geht seit geraumer Zeit gegen die Vitalakademie, einen Anbieter gesundheitsbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildung vor und hat sich insbesondere in die Frage…

Mentaltraining – Berufsrechtliches

Die Berufsausübung als Mentaltrainer/-in[1] kann selbständig (es gibt keinen eigenen Gewerbeschein als „Mentaltrainer/-in“, daher überwiegend als Neue/r Selbständige/r) oder unselbständig erfolgen, die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und selbständiger Tätigkeit fällt dabei auf Grund der Besonderheiten der Branche oft besonders schwer. Unselbständige Tätigkeit bedeutet ein ASVG-pflichtversichertes Dienstverhältnis, eine „Trainertätigkeit“ im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit unterliegt dem GSVG.[2] Abgrenzungskriterium…

Fitnesstrainer: Berufsrechtliches

Fitnesstrainer üben einen gesundheitsbezogenen – allenfalls (gewerblichen)[1] – Beruf aus – meist arbeiten sie als Neue Selbständige – und haben das Ziel der nicht medizinischen Gesundheitsvorsorge, das Stärken des Wohlbefindens – von Geist und Körper das Fördern der Vitalität, des Körperbewusstseins und des positiven Körpergefühls, das Verbessern der sozialen Kontakte .. Die Berufsausübung kann selbständig…

Abgrenzung der Gesundheitsberufe von den gesundheitsbezogenen (gewerblichen) Berufen

Es gibt in Österreich die Trennung in –       Gesundheitsberufe und in –       Gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe Das Berufsvorbehaltgesetz regelt, dass bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Angehörigen bestimmter Berufe vorbehalten sind. § 2 Abs. 1 Ziffer 11 der Gewerbeordnung besagt, dass die Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie und des psychologischen Berufs, Hebammen, Medizinische und Heilmasseure, medizinisch-technische Dienste etc. daher…