Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe

Gesundheitsbezogene Berufe können – unselbständig und /oder – selbständig (mit und ohne Gewerbeschein) ausgeübt werden. Eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit eines neuen Selbstständigen oder einer neuen Selbstständigen[1] und einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung[2] ist oft nicht möglich. Die wichtigsten Merkmale einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung sind: persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin…

Äpfel sind Äpfel und Birnen sind Birnen, Äpfel sind keine Birnen und Ernährungstraining keine Ernährungsberatung

Der private TV-Sender PULS 4 TV GmbH & Co KG widmete sich dem Thema Ernährungstrainer-Ausbildung durch die Vitalakademie in leider journalistisch wenig sorgfältigen Art und Weise, kündigte den Beitrag sogar – strafrechtlich relevant – mit Betrug an. Journalistisch unausgewogen – die Vitalakademie konnte keine Stellungnahme zu den erhobenen Behauptungen abgeben – und inhaltlich falsch, wurden…