Eintragung des akademischen Grades „MBA“ nach einem Lehrgang universitären Charakters
Ein MBA-Absolvent fragt heute bei mir an: „Laut Rücksprache mit dem Passamt …. (Fr. …….) wurde mein MBA-Titel nicht eingetragen, weil es sich bei dem ausstellenden Institut um keine postsekundäre Bildungseinrichtung handelt?“ Nun, des Rätsels (und auch die rechtlich richtige) Lösung liegt a) in der außer-universitären Bildungseinrichtung, die den akademischen Grad MBA verliehen hat und…