Fast-track-Promotion: die Promotionsmöglichkeit direkt nach dem Bachelorabschluss

Österreich: Das österreichische Studienrecht (Universitätsgesetz 2002 – UG[1]) sieht im § 64 (Allgemeine Universitätsreife)[2] für das jeweilige Rektorat einer Universität die Möglichkeit vor, Absolventen/-innen eines Bachelorstudiums direkt zum Doktoratsstudium zuzulassen, wenn das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. Das UG[3] definiert den „besonderen Studienerfolg“ nicht und bietet dies den Rektoraten…