Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2015)

Das Bundesministerium für Gesundheit sieht einen umfassenden Adaptierungsbedarf der berufs- und ausbildungsrechtlichen Regelungen über die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe an die Bedürfnisse der sich wandelnden Praxis im Gesundheits- und Pflegebereich gegeben. Als wesentliche Eckpfeiler des Reformbedarfs nennt man: eine zeitgemäße Gestaltung und Aufwertung des Berufsbilds und Tätigkeitsbereichs sowie der Ausbildung der Pflegehilfe einschließlich Umbenennung in Pflegeassistenz,…