Nano-Degree „Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe“ nun online!

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Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe

Gesundheitsbezogene Berufe können – unselbständig und /oder – selbständig (mit und ohne Gewerbeschein) ausgeübt werden. Eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit eines neuen Selbstständigen oder einer neuen Selbstständigen[1] und einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung[2] ist oft nicht möglich. Die wichtigsten Merkmale einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung sind: persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin…