Österreich: Massage(leistungen) ist Beherbergungsbetrieben durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte

Ein Lehrgangsteilnehmer fragt mich: „Ich habe die Kombinationsausbildung zum gewerblichen oder medizinischen Masseur positiv absolviert und wollte Sie fragen, ob ich jetzt schon, also vor Absolvierung der Befähigungsprüfung, als Masseur arbeiten kann? Gerne auch als Wellness- oder Sportmasseur da ich auch ausgebildeter Fitnesstrainer mit A-Lizenz bin.“ Antwort: die Massage an nicht kranken und nicht krankheitsverdächtigen…

Massage: die Gewerberechtsreform 2017 eröffnet zusätzliche Berufschancen!

Die Gewerberechtsreform 2017 brachte für den Beruf der Masseure eine spannende Neuerung. Die Tätigkeit der Massage ist Beherbergungsbetrieben nun auch ohne eigene Gewerbeberechtigung möglich, wenn die Ausübung von Tätigkeiten der Massage (§ 94 Z 48) an den Beherbergungsgästen im Rahmen der Beherbergung, durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte, die zumindest auf dem Niveau der Massage-Verordnung ausgebildet sind, erbracht wird!…