Aus-, Fort- und Weiterbildung ist Arbeitszeit

Ist aufgrund von Rechtsvorschriften (z.B. Gesetzen, etc.) eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für das Ausüben einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit, so gilt die Teilnahme an solcher als Arbeitszeit. Diese neue Regelung gilt seit 28.3.2024 und betrifft alle Arbeitnehmer:innen, die unter das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG fallen. Das sind in der Regel Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Basis für…

Nachweis der in Bildungskarenz und Bildungsteilzeit geforderten Wochenstunden mittels ECTS:

Grundsätzlich ist für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit jede Weiterbildungsmaßnahme zulässig, die nicht dem Freizeitbereich zuzuordnen ist: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/bildungskarenz.html Im Rahmen einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können ordentliche Studien (Regelstudien) oder außerordentliche Studien (Lehrgänge der Weiterbildung) absolviert werden. Gesetzliche Grundlagen: 11 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) 26 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) Der Nachweis des Ausmaßes der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden, bei Personen mit…