Zur Anrechnung positiv beurteilter Prüfungen von außerordentlich Studierenden in Regelstudien:
Gefragt zur Möglichkeit von Anerkennungen bzw. Anrechnungen aus einem Lehrgang universitären Charakters führe ich gerne aus: Natürlich sind positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben anerkennbar bzw. anrechenbar. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002. Der § 78 (8) UG neu bestimmt:…