Sind HTL-Ingenieure nach der Aufwertung (Änderungen im Ingenieurgesetz) nun Bachelor? Nein!
Das Bundesgesetz über die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2006 – IngG 2006) BGBl. I Nr. 120/2006 wurde mit Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 geändert und aus der Standesbezeichnung „Ingenieur“ nunmehr die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“: Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017)[1] Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen nun…