Massage: die Gewerberechtsreform 2017 eröffnet zusätzliche Berufschancen!

Die Gewerberechtsreform 2017 brachte für den Beruf der Masseure eine spannende Neuerung. Die Tätigkeit der Massage ist Beherbergungsbetrieben nun auch ohne eigene Gewerbeberechtigung möglich, wenn die Ausübung von Tätigkeiten der Massage (§ 94 Z 48) an den Beherbergungsgästen im Rahmen der Beherbergung, durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte, die zumindest auf dem Niveau der Massage-Verordnung ausgebildet sind, erbracht wird!…