Am 12. April wurde im Ministerrat nach zweijährigen Vorarbeiten und Verhandlungen das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz beschlossen.
Verbesserung der Anerkennungsbedingungen:
Um den Arbeitsmarkteinstieg und die ausbildungsadäquate Beschäftigung von im Ausland geborenen Personen und der Flüchtlinge in Österreich zu fördern, ist es notwendig, die bestehenden Anerkennungsbedingungen zu verbessern:
- Rund ein Viertel der im Ausland geborenen Personen ist für ihre gegenwärtige Tätigkeit in Österreich überqualifiziert, wobei Frauen deutlich öfter betroffen sind als Männer.
- Auch unter der hohen Anzahl an Flüchtlingen befinden sich viele Personen mit mitgebrachten Qualifikationen,
- daher sieht das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) besondere Verfahren für Flüchtlinge vor, die aus Fluchtgründen keine Dokumente zu ihren Qualifikationen mehr vorlegen können,
- es verankert Bewertungsverfahren auf allen Ausbildungsniveaus,
- es gleicht Fristen an EU-Standards an,
- es schafft mit dem Anerkennungsportal und den österreichweiten Beratungsstellen wichtige Serviceangebote und
- legt neue Transparenzkriterien für eine einheitliche statistische Erfassung aller Anträge und Entscheidungen fest.
- Ziel:
- Arbeitsmarktintegration und ausbildungsadäquate Beschäftigung unterstützen,
- raschere Verfahren bei gleichbleibender Qualität des Ausbildungsniveaus am österreichischen Arbeitsmarkt
- Zielgruppe:
- Personen mit Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. Personen, die in Österreich arbeiten wollen,
- spezielle Verfahren für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
Zentrale inhaltliche Eckpunkte:
- Anspruch auf Anerkennungs- und Bewertungsverfahren
- Einführung von neuen Bewertungsverfahren (Niveau Lehrabschlüsse, Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse), Ergebnis ist ein Gutachten, das dem Arbeitgeber einen raschen Überblick über die vorhandenen Qualifikationen ermöglicht ;
- Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Kürzung aller Fristen auf 4 Monate, verpflichtende Festlegung von notwendigen und konkreten Nachqualifzierungs- /Ausgleichsmaßnahmen
- Transparenz und Service: Online- Anerkennungsportal und Beratungsstellen in ganz Österreich
- Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde (direkter Link zu Antragsformularen), notwendigen Dokumenten, notwendigen Übersetzungen und/oder Beglaubigungen und Verfahrenskosten
- Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen
- Verpflichtung aller verfahrensführenden Stellen zur statistischen Erfassung von Verfahren und Kennzahlen
- Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Ermöglichung der Arbeitsmarktintegration: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen den Zugang zu Verfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können
- Koppelung von Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an die Arbeitsvermittlung: Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten durch das AMS