Über die ASAS Aus- und Weiterbildung AG http://asas.ag/ in Wels können ArbeitnehmerInnen die für eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit geeigneten
– 27 Zertifikatskurse (150 Stunden), z.B. Beteiligungscontrolling, Europarecht oder Projektmanagement) drei davon in englischer Sprache (z.B. Leadership)
– 3 Zertifikatslehrgänge (750 Stunden): Gesundheitsmanagement, Public Management, Unternehmensführung
– 5 Diplomlehrgänge (1.500 Stunden): Betriebsorganisation, Controlling, Gesundheit und Soziale Kompetenz, Immobilienmanagement, Projektmanagement
und in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der FH Burgenland angebotenen akademischen Lehrgänge der Weiterbildung:
– Business Management (60 ECTS)
– MBA General Management (90 ECTS) mit 9 Vertiefungsmöglichkeiten (z.B. Unternehmensführung oder Gesundheitsmanagement) in deutscher Sprache und einem rein englischsprachigen Lehrgang
absolvieren.
Bildungskarenz:
Wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren können Sie zumindest 2 Monate bis längstens 12 Monate in Bildungskarenz gehen.
Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Stunden pro Woche (1) (inkl Lernzeiten) umfassen und natürlich (schriftlich) nachgewiesen werden.
Wenn Sie also beispielsweise einen der 27 Zertifikatskurse absolvieren wollen, können Sie 6 Monate Bildungskarenz beantragen.
Bei einem Studium müssen zumindest 8 ECTS pro Semester durch Prüfungen nachgewiesen werden.
Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.
Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
In der Bildungskarenz ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (405,98 Euro im Jahr 2015), auch beim gleichen Arbeitgeber.
Bildungsteilzeit:
Die bisher vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit ist um mindestens 25 %, maximal jedoch 50 % zu reduzieren.
Während der vereinbarten Bildungsteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit aber mindestens zehn Stunden betragen.
Wenn Sie also beispielweise ihre bisherige Vollbeschäftigung auf die Hälfte reduzieren und zwei Jahre Bildungsteilzeit vereinbaren wollen, können Sie in dieser Zeit einen ASAS-Diplomlehrgang oder den akademischen Expertenlehrgang Business Management der Fachhochschule Burgenland absolvieren.
Eine sehr gute Darstellung zur Bildungskarenz finden Sie hier:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html
Zur Bildungsteilzeit hier:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Altersteilzeit/Bildungsteilzeit.html
1) Bei Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt ein Nachweis über 16 Stunden