Cedefop reference series 104
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2016
Die „Europäische Leitlinien für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens“ sind am 15. April 2016 auf deutsch erschienen.
Einige Sätze daraus:
Jeden Tag bieten sich uns Gelegenheiten zum Lernen.
Nicht nur in formalen Bildungseinrichtungen, sondern auch in unserem täglichen Leben am Arbeitsplatz, zu Hause oder in der Freizeit können wir sehr wertvolle Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben.
Das lebenslange Lernen ist ein wichtiger Weg zur persönlichen Weiterentwicklung: durch seine Anerkennung können individuelle Leistungen und deren potenzieller Beitrag für die Gesellschaft einen angemessenen Stellenwert erhalten.
Dennoch sind die Einstellungen so stark von herkömmlichen Bildungsformen geprägt, dass nicht formales und informelles Lernen häufig nicht gesehen und unterbewertet wird.
In der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens von 2012 wird diese Situation anerkannt und dafür plädiert, ein systematischeres Vorgehen bei der Validierung zu fördern und die Sichtbarkeit und den Stellenwert des Lernens außerhalb formaler Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen zu steigern.
Ein zentrales Ziel der Empfehlung von 2012 ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammenarbeiten, um bis 2018 nationale Regelungen für die Validierung einzuführen, die es allen Bürgern ermöglichen, ihre nicht formalen und informellen Lernerfahrungen ermitteln und dokumentieren, sowie auf Wunsch bewerten und zertifizieren zu lassen.
Eine Validierung kann vielfältige Ergebnisse haben, die von formalen Qualifikationen bis hin zu unternehmensinternen Nachweisen erworbener Kompetenzen reichen.
Alle haben jedoch eine Gemeinsamkeit: es handelt sich um Anstrengungen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und des Werts des Lernens, das außerhalb von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen stattfindet.
Um die grundlegenden Phasen einer Validierung zu erläutern, werden in der Empfehlung folgende vier Einzelschritte unterschieden:
- Identifizierung,
- Dokumentierung,
- Bewertung und
- Zertifizierung.
Die vier Einzelschritte:
- „IDENTIFIZIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;
- DOKUMENTIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;
- BEWERTUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;
- ZERTIFIZIERUNG der Ergebnisse der Bewertung der von einer Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnisse in Form einer Qualifikation, oder in Form von Leistungspunkten, die zu einer Qualifikation führen, oder in einer anderen geeigneten Form;“[1]
Diese Phasen werden je nach dem Zweck der jeweiligen Validierung unterschiedlich kombiniert und gewichtet.
Wenn eine formale Qualifikation angestrebt wird, ist die Stichhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Bewertungsphase entscheidend.
In anderen Fällen, beispielsweise in Bezug auf Freiwilligenarbeit, kann der Schwerpunkt stärker auf der Identifizierung und Dokumentierung und weniger auf der formalen Bewertung und Zertifizierung liegen.
Wahrscheinlich sind diese vier Schritte aber in allen Validierungsregelungen enthalten.
Zweck der Validierung ist ein Nachweis von Lernerfahrungen, der im Rahmen des weiteren Bildungswegs oder auf dem Arbeitsmarkt angerechnet werden kann.
Wer weiterlesen möchte: http://www.cedefop.europa.eu/de/translated-content/de
[1] Rat der EU, 2012, Seite 3, Nummer 1 Ziffer 2 Buchstaben a bis d.