Falsche Titelführung strafbar?

Heute wurde ich wieder angefragt: Ist es eigentlich strafbar falsche akademische Titeln zu führen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das beantworten könnten. Antwort: Zur Frage der falschen Titelführung gibt es tatsächlich eine Strafbestimmung im § 116 Universitätsgesetz 2002. Absatz 1 besagt, dass derjenige, welcher vorsätzlich eine dem inländischen oder ausländischen Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnung oder…