Österreich: Massage(leistungen) ist Beherbergungsbetrieben durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte

Ein Lehrgangsteilnehmer fragt mich: „Ich habe die Kombinationsausbildung zum gewerblichen oder medizinischen Masseur positiv absolviert und wollte Sie fragen, ob ich jetzt schon, also vor Absolvierung der Befähigungsprüfung, als Masseur arbeiten kann? Gerne auch als Wellness- oder Sportmasseur da ich auch ausgebildeter Fitnesstrainer mit A-Lizenz bin.“ Antwort: die Massage an nicht kranken und nicht krankheitsverdächtigen…