Aus-, Fort- und Weiterbildung ist Arbeitszeit

Ist aufgrund von Rechtsvorschriften (z.B. Gesetzen, etc.) eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung Voraussetzung für das Ausüben einer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit, so gilt die Teilnahme an solcher als Arbeitszeit. Diese neue Regelung gilt seit 28.3.2024 und betrifft alle Arbeitnehmer:innen, die unter das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG fallen. Das sind in der Regel Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Basis für…